Wie der Hochschulsport die Neuerungen der aktuellen Coronaschutzverordnung im Kursangebot umsetzt.
Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt für das Sporttreiben auf allen Indoor-Sportflächen nun die sogenannte „2G Plus“-Regel.
Das bedeutet, dass alle Teilnehmenden, die einen Kurs in den derzeit genutzten Indoor-Sportflächen der Halle Markstraße, der Caspo, den Kursräumen im Unifit, den Tennishallen und dem Unibad im WiSe 2021/22 besuchen, ab sofort zu jedem Check-In einen gültigen negativen Antigentest (max. 24 Std.) oder PCR-Test (max. 48 Std) vorweisen müssen, zusätzlich zum Immunisierungsausweis und einem amtlichen Ausweispapier.
Dies gilt auch für Teilnehmende, die eine Sportstätte lediglich zur Nutzung der Infrastruktur betreten, z.B. um zu Duschen oder die Umkleide zu nutzen.
Um eine für Dich in der Nähe liegende Teststation zu finden, wirf einen Blick in die Übersicht der Testzentren in Bochum:
Wir sind guter Dinge, dass die Check-Ins weiterhin entspannt ablaufen, so dass wir weiterhin Sport treiben können!