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Sportprogramm Teakwondo Kampfsport
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Indoorangebote: Wer als „geboostert“ gilt

Die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit vom 16.01.2022 enthält geänderte Definitionen zum „Booster“-Status.

Für die Teilnahme an Indoor-Angeboten gilt weiterhin 2G+. Auf einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verzichten können alle, die im Sinne der Verordnung als „geboostert“ oder gleichwertig immunisiert gelten.

Dies ist der Fall, wenn Du eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllst:

  1. Dein Zertifikat zeigt „Impfung 3 von 3“.

    Dies gilt gemäß der Verordnung für alle durch das Paul-Ehrlich-Institut anerkannten Impfstoffe, inklusive Johnson & Johnson.

  2. Du bist mindestens 1x geimpft und genesen.

    Die Reihenfolge ist unerheblich. Wichtig ist, dass Du beides mit einem anerkannten Nachweis belegst.

  3. Dein Zertifikat zeigt „Impfung 2 von 2“ und Deine zweite Impfung liegt mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurück.

  4. Du bist genesen und Dein PCR-Test liegt mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurück.

Alle anderen Teilnehmenden müssen vorerst weiterhin einen Testnachweis mitbringen.

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