Die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit vom 16.01.2022 enthält geänderte Definitionen zum „Booster“-Status.
Für die Teilnahme an Indoor-Angeboten gilt weiterhin 2G+. Auf einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verzichten können alle, die im Sinne der Verordnung als „geboostert“ oder gleichwertig immunisiert gelten.
Dies ist der Fall, wenn Du eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllst:
Alle anderen Teilnehmenden müssen vorerst weiterhin einen Testnachweis mitbringen.