Sportprogramm
Alle Änderungen für das Kursprogramm und das Unfit auf einen Blick
Seit Freitag, den 20. August gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ändert sich auch einiges für den Hochschulsport. Die wichtigsten Punkte sind:
Es gibt Beschränkungen ab dem Inzidenzwert 35 für die Teilnahme an Indoorsportangeboten
Für alle Indoorsportarten inkl. unserem Fitnessstudio Unifit gilt ab einer Inzidenz von 35 vor Kurs- bzw. Trainingsstart die Vorzeigepflicht eines entsprechenden Nachweisdokumentes (3G). Indoorsport ist ab einer Inzidenz von 35 nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen zulässig.