Hochschulsport Bochum
Unifit_Sportgeräte
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Neue Coronaschutzverordnung ab 20.08.2021

Alle Änderungen für das Kursprogramm und das Unfit auf einen Blick

Seit Freitag, den 20. August gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ändert sich auch einiges für den Hochschulsport. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Es gibt keine Inzidenzstufen mehr, lediglich die Grenze von 35
    Das bedeutet, dass alle Kurse im SoSeFe wie geplant stattfinden können, unabhängig von steigenden/hohen Inzidenzen.
  • Es gibt keine Unterscheidung mehr in Kontaktsport und kontaktfreier Sport, es wird aber weiterhin in Indoor und Outdoor Sport differenziert
    • Das bringt mit sich, dass wir die Reduzierung auf 12 Personen in Sportarten „Kontaktsport Indoor“ aufheben können und damit die wochenweise Anmeldung zum Kurstermin entfällt.
    • Des Weiteren entfällt die Vorzeigepflicht eines entsprechenden Nachweisdokuments (3G) für alle Outdoorsportarten.

Es gibt Beschränkungen ab dem Inzidenzwert 35 für die Teilnahme an Indoorsportangeboten
Für alle Indoorsportarten inkl. unserem Fitnessstudio Unifit gilt ab einer Inzidenz von 35 vor Kurs- bzw. Trainingsstart die Vorzeigepflicht eines entsprechenden Nachweisdokumentes (3G). Indoorsport ist ab einer Inzidenz von 35 nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen zulässig.

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