Hochschulsport Bochum
Sportstipendium by RUB Sportstiftung NRW Leichtathletik
Sportstipendium by RUB Sportstiftung NRW Leichtathletik

Sportstipendium by RUB

Ab dem Wintersemester 2022/23 vergibt die Sportstiftung NRW in Kooperation mit dem Hochschulsport Bochum das "Sportstipendium by RUB".

Die Bewerbungsphase für das "Sportstipendium by RUB" läuft vom 01. August bis zum 15. September. Alle wichtigen Informationen rund um das neue Stipendium der Sportsiftung NRW sind auf dieser Seite aufgeführt. Über den folgenden Link können sich studierende Spitzensportler*innen der Ruhr-Universität Bochum ab dem 01. August 2022 bewerben:

Bewerbungsformular Sportstipendium by RUB

Wer kann sich bewerben?

Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit Bundeskaderstatus, die Studienanfängerinnen und Studienanfänger oder bereits eingeschriebene Studierende an der Ruhr-Universität Bochum sind.

Wie hoch ist die Förderung und wie lange läuft sie?

  • Jedes der zu vergebenen Stipendien beläuft sich auf 300 Euro monatlich. Gefördert werden mindestens zwei Semester ab dem Wintersemester 2022/23. Finanziert und ausgezahlt wird das Stipendium von der Sportstiftung NRW.
  • Eine Anschlussförderung ist möglich, sofern die dann geltenden Fördervoraussetzungen für die entsprechende Förderphase gegeben sind.
  • Das Stipendium endet grundsätzlich mit dem erfolgreichen Studienabschluss bzw. bei Exmatrikulation. Bei einem Urlaubssemester muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium ausgezahlt werden kann.

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

Es können studierende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler gefördert werden, deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen im Studium erwarten lässt oder die solche Leistungen bereits erbracht haben:

  • Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern wird insbesondere der Abschluss berücksichtigt, mit dem sie die Qualifikation für das Studium erworben haben. Daneben können Leistungen im außerschulischen Bereich oder berufliche Leistungen Anhaltspunkte für die Erwartbarkeit besonders guter Leistungen im Studium sein.
  • Bei Studierenden werden insbesondere die bisherigen Studienleistungen berücksichtigt.

Neben der studienbezogenen Leistung ist die Mitgliedschaft in einem olympischen, paralympischen oder deaflympischen Bundeskader (z.B. PK, EK, NK1, NK2) des Studierenden eine Fördervoraussetzung. Relevant ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Fördervoraussetzung ist zudem, dass Athletinnen und Athleten:

  • für einen NRW-Verein starten oder
  • ihren Trainingsmittelpunkt in NRW oder
  • ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben.

Nicht möglich ist eine Stipendienbewerbung für:

  • Angehörige von Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei und Zoll.
  • Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten, die im betreffenden Förderzeitraum von der Deutschen Sporthilfe mit dem Deutsche Bank Stipendium gefördert werden.

Wie werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt?

  • Die leistungssportbezogenen Förderkriterien (Sportart, Kaderstatus, Vereinszugehörigkeit bzw. Trainings- oder Lebensmittelpunkt) sind von den Bewerberinnen und Bewerbern der jeweiligen Hochschule schriftlich nachzuweisen.
  • Die studienbezogenen Leistungskriterien werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt und geprüft, um die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen.

Wie und wann kann ich mich bewerben?

Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden. Der Antrag kann ausschließlich online über das entsprechende Formular gestellt werden (Link befindet sich oben auf dieser Seite). Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2022/23 läuft vom 01. August bis zum 15. September 2022.

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